Exklaustration

A. auf Antrag des Professen, als Indult gewährt
(Indultum exclaustrationis)

can 686 §1, § 2

Monachi

 Moniales

can 686 § 2

  1. Lebenslauf
Gewährt der Abtpräses 2. Ansuchen der Bittstellerin mit Angabe der Ursachen. Anrede: "Heiliger Vater!"
  3. Votum der Superiorin
  4. Votum des Pater Immediatus

 

B. gegen den Willen des Professen, zwangsweise auferlegt
(frühere Bezeichnung: exclaustratio imposita seu ad nutum S. Sedis)
 

aus schwerwiegenden Gründen unter Wahrung von Billigkeit und Liebe

can. 686 §3

Monachi

 Moniales

1. Lebenslauf 1. Lebenslauf
2. Ansuchen des Superiors mit Angabe der Ursachen. Anrede: "Heiliger Vater!" 2. Ansuchen der Superiorin mit Angabe der Ursachen. Anrede: "Heiliger Vater!"
3. Votum des Supremus Moderator (=Abtpräses) mit Zustimmung seines Rates 3. Votum des Supremus Moderator (Abtpräses, oder Generalabt) mit Zustimmung seines Rates
4. Votum des Pater Immediatus (falls vorhanden) 4. Votum des Pater Immediatus