Prot. 1554/74 vom 23. Juni 1974
1. Diese Vorbemerkungen wollen keine Lehre über das Stundengebet oder seine Bedeutung im christlichen Leben darlegen; dies alles findet sich nämlich ausführlich sowohl in der Regel des heiligen Benedikt, in den Dokumenten des Zweiten Vatikanischen Konzils als auch in der Allgemeinen Einführung in das Römische Stundengebet (AES).
Unsere Absicht ist es nur, das anzugeben, was einer weiteren Erklärung bedarf, damit das Stundengebet besser der konkreten Situation der Mönche und Nonnen unseres Ordens entspricht.
2. Wenn auch die monastischen Gemeinschaften im eigentlichen Sinn keine „Teilkirchen“ sind und auch nicht nur aus Klerikern bestehen, so stellen sie doch die betende Kirche auf besondere Weise dar; Sie sind nämlich eine vollere Darstellung der Kirche, die ohne Unterlass einmütig den Herrn lobt und die Aufgabe erfüllt, besonders durch ihr Gebet zum Aufbau und Wachstum des ganzen mystischen Leibes Christi und zum Wohl der Teilkirchen beizutragen.
3. Im Stundengebet, das von den monastischen Gemeinschaften verrichtet wird, erkennt die Kirche ihre Stimme und wacht unablässig durch ihre hierarchischen Amtsträger, dass dieses Gebet zwar den besonderen Erfordernissen der einzelnen Gemeinschaften entspricht, aber dennoch stets vor allem die Erhabenheit des christlichen Glaubens zum Ausdruck bringt.
4. Was zuerst in der Regel des heiligen Benedikt und dann durch kirchliche Bestimmungen bezüglich des Stundengebetes festgelegt wurde, betrifft den Auftrag, dieses Gebet im Chor – sei es durch Gesang oder Rezitation – zu feiern. Dennoch ist es Sorge und Recht des Abtes, die Art und Weise festzulegen, nach der die einzelnen Mitglieder der Gemeinschaft an ihm teilnehmen.
5. Das Stundengebet wird nach den Anweisungen der Benediktusregel gefeiert, die in den vergangenen Zeiten stets das Gebetleben der Mönche befruchtet haben und es auch heute noch beleben können. Dennoch wird die Möglichkeit gewährt, diese Anweisungen den Bedingungen unserer Zeit anzupassen, die ja nach Region verschieden sind und empfunden werden.
6. Da das Stundengebet zum Ziel hat, den ganzen Tag und alle menschliche Tätigkeit zu heiligen, will die monastische Gemeinschaft dieses Ziel durch die Feier jener Gebetsstunden erreichen, die von den Vätern überliefert sind. Doch kann die Prim weggelassen werden. Auch wenn die Kleinen Horen außerhalb des Chores gebetet werden können, so werden sie doch immer gemeinschaftlich gefeiert. Wo jedoch besondere Umstände die Einhaltung dieser Vorschrift erschweren, kann der Generalabt mit Zustimmung seines ständigen Rates erlauben, dass eine oder zwei Horen weggelassen werden.[1]
Wird eine Hore des Offiziums mit einer anderen oder mit der Messfeier verbunden, so sind die Vorschriften der AES des Römischen Stundengebets Nr. 93 bis 99 zu beachten.
7. Das Stundengebet hat immer den Aufbau: Hymnus, Psalmodie, eine Lesung oder Kurzlesung der Heiligen Schrift und abschließende Gebete. Was den Psalmengesang betrifft, sind Nr. 121 bis 125 der AES des Römischen Stundengebetes zu beachten. Der Gregorianische Choral soll als Besonderheit des Römischen Stundengebetes den ersten Rang einnehmen, wobei ihm andere Gesangweisen gleichgestellt sind. Wenn das Stundengebet in der Muttersprache gefeiert wird, können Elemente der Volkstradition und besonders der Gesang der Eigenart der Sprache und dem Charakter der einzelnen Gemeinschaft angepasst werden.
8. Da die Laudes als Morgengebet und die Vesper als Abendgebet gemäß der ehrwürdigen Überlieferung der Gesamtkirche als die beiden Angelpunkte des täglichen Stundengebetes und die vornehmsten Gebetszeiten gelten und als solche gefeiert werden sollen, sollen sie nach Möglichkeit gesungen werden.
Die Vigilien jedoch behalten ihren Charakter als nächtliches Gotteslob vor Anbruch der Morgenröte bei.
9. Je nach Möglichkeit und klugem Ermessen kann eine Zeit der Stille gehalten werden entweder nach den einzelnen Psalmen gemäß dem Brauch der Väter, vor allem, wenn nach der Gebetsstille die Psalmoration abgefügt wird, oder nach den Lesungen oder Kurzlesungen.
10. Die Psalmenverteilung kann sich richten entweder nach der Ordnung der Benediktusregel, oder nach einem der unten beschriebenen Schemata, wobei je nach Lage und Ortsverhältnissen Anpassungen vorgenommen werden können, oder nach einem anderen Schema, vorausgesetzt, dass alle Psalmen innerhalb von zwei Wochen gebetet werden.
11. Die zweijährige Ordnung für die Schriftlesungen soll im Stundengebet gemäß dem Römischen Stundengebet eingehalten werden, wenn es so günstig erscheint (Vgl. AES Nr. 145-146).
12. Ein Ergänzungsband mit Lesungen aus der Tradition der Väter und kirchlichen Schriftsteller wird für den Gebrauch in den Klöstern zusätzlich zum Römischen Stundengebet vorbereitet. Darüber hinaus kann der Abt mit Zustimmung der Gemeinschaft andere Texte auswählen, wobei die diesbezüglichen Anordnungen des Heiligen Stuhles beobachtet werden müssen.
a) Eröffnung der Gebetszeit:
V: Herr, öffne meine Lippen.
R. Damit mein Mund dein Lob verkünde.
Invitatorium: Ps 95 (94) oder ein anderer Psalm folgt je nach der Psalmenverteilung mit seiner Antiphon. Die Antiphon wird nach jeder Psalmstrophe wieder aufgenommen.
b) entsprechender Hymnus.
c) Psalmodie
d) Versikel mit seiner Antwort
e) Schriftlesung mit dem zugehörigen Responsorium. Gegebenenfalls kann vor oder nach dem Responsorium eine Zeit der Stille eingeschoben werden.
f) Psalmodie
g) Lesung aus den Werken der Väter und kirchlichen Schriftsteller mit dem zugehörigen Responsorium wie oben.
i) An Sonntagen, Hochfesten und Festen wird das Gebet nach einer der im Folgenden beschriebenen Wahlmöglichkeiten fortgesetzt. Es kann jedoch an Arbeitstagen einfacher gestaltet werden:
entweder:
Oder:
Oder:
Das Te Deum wird in an den Sonntagen der Fastenzeit nicht gebetet.
k) An Gedenktagen und Festen:
Kyrie, eleison… oder eine kleine Litanei, und zwar für die abwesenden Brüder und Schwestern, für die Verstorbenen und andere,
l) Lasset uns beten, (Stille), abschließende Oration
m) Singet Lob und
Preis
R: Dank sei Gott, dem Herrn.
a) Eröffnung der Gebetszeit:
V: O Gott, komm mir zu Hilfe
R: Herr, eile mir zu helfen. Ehre sei dem Vater…
b) entsprechender Hymnus
c) Psalmodie
d) Lesung oder Kurzlesung aus der Heiligen Schrift mit dem entsprechenden Responsorium breve
e) Canticum aus dem Evangelium mit seiner Antiphon
f) Abschluss der Gebetszeit:
a) Eröffnung der Gebetszeit wie in den Laudes
b) Hymnus der Gebetszeit
c) Psalmodie
d) Kurzlesung aus der Heiligen Schrift
e) Versikel mit seiner Antwort
f) Abschluss der Gebetszeit:
R: Dank sei Gott, dem Herrn.
a) Eröffnung der Gebetszeit wie in den Laudes
b) Gegebenenfalls kann jetzt die Gewissenserforschung folgen, die schweigend durchgeführt wird oder mit einem der Formulare des Bußaktes für die heiligen Messe
c) entsprechender Hymnus
d) Psalmodie
e) Kurzlesung aus der Heiligen Schrift
f) Versikel: „Wie deinen Augenstern behüte uns“ mit seiner Antwort
oder Responsorium breve: „In deine Hände…“
g) Canticum des Simeon mit seiner Antiphon
h) Abschluss der Gebetszeit:
(vgl. die allgemeinen Richtlinien in Nr. 10)
Die Vigilpsalmen können auf zwei Wochen verteilt werden, damit man sie leichter singen kann. Bei denen, die keine Prim beten, können die Psalmen dieser Gebetszeit aufgeteilt werden
entweder:
A) AUF DIE VIGILPSALMEN, BESONDERS AM SONNTAG
(WIE IN DER ALTEN TRADITION)
IN FOLGENDER WEISE:
Sonntag 1.Woche |
Sonntag. 2. Woche |
Montag |
Dienstag |
Mittwoch |
Donnerstag |
Freitag |
Samstag |
Nokt. I 3 + 94 1 und 2 6 und 7 9 |
wie in der Regel |
8 + 94 Die anderen Psalmen wie in der Regel |
10 + 94 Die anderen Psalmen wie in der Regel |
11 + 94 Die anderen Psalmen wie in der Regel |
12 + 94 Die anderen Psalmen wie in der Regel |
18 + 94 Die anderen Psalmen wie in der Regel |
19 + 94 Die anderen Psalmen wie in der Regel |
Nokt. II 13 und 14 15 und 16 17 |
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Nokt. III/118/1-4 |
Oder:
B) AUF DIE PSALMEN DER KLEINEN HOREN
IN FOLGENDER WEISE (PS. 13 WIRD AUSGELASSEN):
|
Sonntag |
Montag |
Dienstag. |
Mittwoch |
Donnerstag |
Freitag |
Samstag |
Terz |
118/1-4 |
118/11-13 |
118/20-22 |
8 9/2-13 |
14 15 |
17/2-16 |
119 120 121 |
Sext |
118/5-7 |
118/14-16 |
1 2 6 |
9/14-39 |
16 |
17/17-31 |
122 123 124 |
Non |
118/8-10 |
118/17-19 |
7 |
10 11 12 |
18 19 |
17/32-51 |
125 126 127 |
AUFTEILUNG DER PSALMEN DER REIHE NACH
AUF ZWEI WOCHEN
MIT WIEDERHOLUNG EINIGER PSALMEN
SCHEMA A:
|
Sonntag |
Montag |
Dienstag |
Mittwoch |
Donners-tag |
Freitag |
Samstag |
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Woche |
1.W. |
2.W. |
1.W. |
2.W. |
1.W. |
2.W. |
1.W. |
2.W. |
1.W. |
2.W. |
1.W. |
2.W. |
1.W. |
2.W. |
Vigil |
3 + 94 |
133 |
133 |
133 |
133 |
133 |
133 |
|||||||
|
20 21 22 23 26 27 28 29 |
1 7 9 11 16 18 19 25 |
2 8 10 12 14 15 17 24 |
30 32 33 34 38 40 |
36 39 43 44 45 46 |
47 48 49 51 52 54 55 57 |
58 59 60 61 65 67 70 |
68 73 71 74 76 78 79 |
72 83 77 |
80 82 88 84 85 93 95 96 |
81 86 92 97 98 99 102 |
100 103 106 108 |
102 104 105 |
|
Laudes |
66 62 117 Cant* 148/ 149/ 150 |
116 50 5 : 35 Ct1 : Ct2 148 |
116 6 41/2 : 56 Ct1 : Ct2 149/150 |
116 50 64 : 63 Ct1 : Ct2 148 |
116 31 87 : 89 Ct1 : Ct2 149/150 |
116 50 53 : 75 Ct1 : Ct2 148 |
116 37 91 : 142 Ct1 : Ct2 149/150 |
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|
*Ct 1 = Wintercantica des Zisterzienserbreviers Ct 2 = Sommercantica des Zisterzienserbreviers |
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Vesper |
109 110 112 |
111 113 |
114 115 128 |
129 130 131 |
129 131 132 |
135 136 137 |
134 136 137 |
138 140 |
138 139 |
141 144 |
141 143 |
145 146 147 |
||
|
Canticum des NT wie in der Römischen Liturgie |
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Terz |
118/ 1-4 |
118/ 12/15 |
119 120 die ganze Woche 121 |
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Sext |
118/ 5-7 |
118/ 16/18 |
122 123 die ganze Woche 124 |
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Non |
118/ 8-11 |
118/ 19/22 |
125 126 die ganze Woche 127 |
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Kom- plet |
4 90 |
90 |
90 |
90 |
90 |
90 |
90 |
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|
Canticum des Simeon |
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THEMATISCHE AUFTEILUNG AUF ZWEI WOCHEN
MIT WIEDERHOLUNG EINIGER PSALMEN
SCHEMA B.
|
Sonntag |
Montag |
Dienstag |
Mittwoch |
Donners- tag |
Freitag |
Samstag |
|||||||||
Woche |
1.W. |
2.W |
1.W. |
2.W. |
1.W. |
2.W. |
1.W. |
2.W. |
1.W. |
2.W. |
1.W. |
2.W. |
1.W. |
2.W. |
||
Vigil |
94 |
133 |
133 |
133 |
133 |
133 |
133 |
|||||||||
|
17 24 26 27 |
28 29 30 33 65 |
13 34 53 14 105 |
36 51 10 104 |
43 61 76 138 |
55 69 70 74 81 93 |
77 11 41 42 |
106 60 73 80 |
57 58 59 9 143 |
25 48 78 82 141 144 |
3 7 15 88 |
12 16 54 108 139 |
1 71 79 84 86 102 |
8 18 44 45 47 84 |
||
Laudes* |
66 50 117 Cant 150 |
116 49 : 102 5 : 35 Cant 110 : 115 |
116 72 : 38 83 : 56 Cant 111 : 145 |
116 101 : 85 63 : 64 Cant 112 : 146 |
116 100 : 31 87 : 89 Cant 1113A : 147 |
116 6 : 62 75 : 91 Cant 113B : 148 |
116 37 : 39 142 : Cant 114: 149 |
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|
Cant = Canticum A.T. (wie im alten Zisterzienserbrevier) oder biblische Lesung Laudes*: An Hochfesten und Festen nimmt man Ps 66, 62, 144, Cant. und 150 zu den Laudes |
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Vesper |
109 2 Cant* 46 |
18 47 Cant* 95 |
19 20 Cant* 95 |
67 Cant* 96 |
103 Cant* 96 |
45 134 Cant* 97 |
135 143 Cant* 97 |
136 140 Cant* 98 |
32 40 Cant* 98 |
21 Cant* 92 |
68 Cant* 99 |
44 137 Cant* 23 |
22 71 Cant* 23 |
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|
Cant* = Canticum des NT wie in der Römischen Liturgie oder Lesung aus dem N.T. |
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Terz |
118/ 1-4 |
118/ 12-15 |
119 120 die ganze Woche 121 |
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Sext |
118/ 5-7 |
118/ 16-18 |
122 123 124 |
128 129 130 |
122 123 124 |
128 129 130 |
122 123 124 |
128 129 130 |
||||||||
Non |
118/ 8-11 |
118/ 19-22 |
125 126 |
131 132 127 |
125 126 |
131 132 127 |
125 126 |
131 132 127 |
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Kom-plet |
4 + 90 und Canticum |
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PSALMENVERTEILUNG AUF EINE WOCHE
OHNE WIEDERHOLUNG VON PSALMEN
SCHEMA C.
|
Sonntag |
Montag |
Dienstag |
Mittwoch |
Donnerstag |
Freitag |
Samstag |
Vigil |
[Invit.] 94 2 20 29 44 71 75 |
97 1 106 111 48 104 70 |
45 3 17 10 73 105 43 |
46 11 9 93 81 88 82 |
80 38 36 40 49 67 65 |
66 12 21 25 87 68 58 |
95 8 103 102 76 77 |
Laudes |
50 117 62 Cant. 116 |
6 5 35 Cant. A.T 145 |
101 42 56 Cant. A.T 146 |
37 63 64 Cant. A.T 147 |
31 99 89 Cant. A.T 148 |
129 85 107 Cant. A.T 149 |
142 91 100 Cant. A.T 150 |
Vesper |
109 110 113A 114-115 |
113B 28 96 137 |
131 134 47 86 |
32 135 98 112 |
39 61 7 128 |
136 138 141 27 |
143 144 |
Terz |
118/1-4 |
118/5-7 |
118/8-10 |
118/11-13 |
118/14-16 |
118/17-19 |
118/20-22 |
Sext |
18 23 |
13 72 |
84 41 |
78 79 |
69 33 |
108 |
59 19 74 |
Non |
22 83 92 |
119 120 121 |
122 123 124 |
125 126 127 |
54 |
34 |
57 51 52 |
Komplet |
4 90 133 |
24 130 132 |
60 26 |
138 |
53 140 55 |
30 |
14 15 |
Canticum des Simeon |
|
Prot. 2181/74 vom 27. November 1974
1. Hier wird nicht die ganze Lehre über das Stundengebet dargelegt, sondern es werden nur jene Grundsätze behandelt, die weitere Erklärungen und konkrete Anwendungen erfordern, damit die Liturgie der jeweiligen Lage in den Zisterzienserklöstern angepasst ist.
2. Die theologischen Grundsätze für die Feier des Stundengebetes werden entnommen: der Regel des heiligen Benedikt, den Dekreten des Zweiten Vatikanischen Konzils, den Erklärungen des Generalkapitels von 1969 über das heutige Zisterzienserleben und der Allgemeinen Einführung in das Römische Stundengebet.
3. Sinn und Ziel des Stundengebetes ist es, zusammen mit der Eucharistiefeier den ganzen Tagesablauf und alle menschliche Tätigkeit zu heiligen. Diese Feier wird meist nach den Vorschriften der Benediktusregel vollzogen, die das Gebetsleben der Mönche in den vergangenen Jahrhunderten befruchtet haben und es auch heute noch beleben können. Doch sollen Anpassungen vorgenommen werden, wo es die Zeit- und Ortsverhältnisse erfordern.
4. Die monastischen Gemeinschaften stellen in besonderer Weise die betende Kirche dar. Sie sind nämlich eine vollere Darstellung der Kirche, die ohne Unterlass einmütig den Herrn lobt und die Aufgabe erfüllt, besonders durch ihr Gebet zum Aufbau und Wachstum des ganzen mystischen Leibes Christi und zum Wohl der Teilkirchen beizutragen. (AES Nr. 24)
5. Im Stundengebet, das von den monastischen Gemeinschaften verrichtet wird, erkennt die Kirche ihre Stimme und wacht unablässig durch ihre hierarchischen Amtsträger, dass dieses Gebet einerseits vor allem die Erhabenheit des christlichen Glaubens zum Ausdruck bringt und anderseits den besonderen Erfordernissen der einzelnen Gemeinschaften entspricht.
6. Bei der Gestaltung des Stundengebetes müssen wir auf die Einheit und Harmonie zwischen Liturgie und den übrigen Teilen des Ordenslebens achten (Declaratio Nr. 62). Daher ist in allem, was gemäß den unten beschriebenen Normen festgelegt ist, in jedem Kloster entsprechend den Ortsverhältnissen und der Lage der Gemeinschaft bei der Auswahl der Texte, der Wahl der Sprache, der Psalmenverteilungen und anderen nötigen Änderungen höchstes Gewicht darauf zu legen, dass die Struktur und Gestalt der Liturgie das tägliche Leben befruchten und beleben können (ebd.) und Herz und Stimme leichter im Einklang sind (RB 19).
7. Das Stundengebet wird im Zisterzienserorden gemäß den in der Benediktusregel überlieferten Gebetszeiten gefeiert. Die Prim kann jedoch weggelassen werden. Die Kleinen Horen und die Komplet können auch außerhalb des Chores verrichtet werden, doch sollen sie gemeinsam gefeiert werden. Aus einem triftigen Grund kann für die gemeinsame Feier eine der Kleinen Horen ausgewählt werden und zwar diejenige, die der betreffenden Tageszeit am besten entspricht. Die übrigen Kleinen Horen aber, die nicht in Gemeinschaft gefeiert werden, müssen privat gebetet werden[2].
8. Die einzelnen Gebetszeiten bestehen aus Hymnus, Psalmodie, Schriftlesung und abschließenden Gebeten.
9. Wenn das Stundengebet in der Muttersprache gefeiert wird, können Elemente des Stundengebetes der Eigenart der Sprache und dem Charakter der jeweiligen Gemeinschaft angepasst werden.
10. Die Laudes als Morgengebet und die Vesper als Abendgebet sollen gemäß der ehrwürdigen Überlieferung der Gesamtkirche als die beiden Angelpunkte des täglichen Stundengebetes angesehen und als solche gefeiert werden.
11. Nach Ermessen des Abtes und seines Rates kann nach den Lesungen oder nach den Psalmen eine Zeit der Gebetsstille gehalten werden. Wird sie jedoch nach den Lesungen gehalten, so kann sie vor oder nach dem Responsorium eingeschoben werden oder an die Stelle des Responsoriums treten.
12. Die Psalmenverteilung kann nach einem der unten angegebenen Schemata mit den je nach Ortsverhältnissen nötigen Anpassungen erfolgen.
13. Jeder Psalm oder Teil eines Psalms ist im Allgemeinen mit seiner eigenen Antiphon versehen und wird so gebetet, dass seine literarische Gattung am besten zum Ausdruck kommt.
14. Die zweijährige Ordnung für die Schriftlesungen soll im Stundengebet gemäß dem Römischen Stundengebet eingehalten werden, wenn es so günstig erscheint, ebenso kann der Ergänzungsband mit Lesungen aus der Tradition der Väter und kirchlichen Schriftsteller, der für den Gebrauch in den Klöstern vorbereitet wurde, Verwendung finden. Darüber hinaus kann der Abt mit Zustimmung der Gemeinschaft andere Texte auswählen, wobei die diesbezüglichen Anordnungen des Heiligen Stuhles beobachtet werden müssen.
15. Falls Gebetszeiten mit der Messe oder miteinander verbunden werden, gelten die unten im Appendix angeführten Anordnungen.
Die Möglichkeit bleibt erhalten, das Chorgebet nach den Richtlinien der Benediktusregel Kapitel 8 bis 18 zu feiern.
(bei der ersten Gebetszeit des Tages)
a) V: Herr, öffne
meine Lippen usw. mit Ehre sei dem
Vater…
b) Invitatorium: Psalm 95 (94) oder ein anderer Psalm je nach Psalmenverteilung
a) Eröffnung der Gebetszeit (wenn es nicht die erste Gebetszeit des Tages ist):
V: O Gott, komm mir zu
Hilfe usw. mit Ehre sei dem Vater …
b) entsprechender Hymnus
c) Psalmodie
d) Versikel mit seiner Antwort
e) Schriftlesung mit dem zugehörigen Responsorium
f) Psalmodie
g) Versikel mit seiner Antwort
h) Lesung kirchlicher Schriftsteller mit dem zugehörigen Responsorium.
i) An Sonntagen, Hochfesten und Festen wird eine der im Folgenden beschriebenen Wahlmöglichkeiten genommen.
entweder:
Nach dem zweiten Teil der Psalmodie (= f) wird das Evangelium gelesen entweder vom Sonntag, vom Hochfest, Fest oder von Ostern, wie es im Römischen Ritus vorgesehen ist. Gegebenenfalls kann auch das Evangelium gemäß einem anderen Jahreszyklus gewählt werden.
Oder:
k) Abschluss des Stundengebetes:
An Gedenktagen und gewöhnlichen Werktagen:
R: Dank sei Gott, dem Herrn.
An Sonntagen, Hochfesten und Festen
R: Dank sei Gott, dem Herrn.
:
a) Eröffnung der Gebetszeit wie in den Vigilien
b) entsprechender Hymnus
c) Psalmodie
d) Lesung oder Kurzlesung aus der Heiligen Schrift mit dem entsprechenden Responsorium breve
e) Canticum aus dem Evangelium mit seiner Antiphon
f) Abschluss der Gebetszeit:
A: Dank sei Gott dem Herrn
a) Eröffnung der Gebetszeit wie in den Vigilien
b) Hymnus der Gebetszeit
c) Psalmodie
d) Kurzlesung aus der Heiligen Schrift
e) Versikel mit seiner Antwort
f) Abschluss der Gebetszeit: Wie in den Vigilien an Werktagen
Wie in den Laudes
a) Eröffnung der Gebetszeit wie in den Vigilien
b) Gegebenenfalls Gewissenserforschung, entweder schweigend oder mit dem Wortlaut des Bußaktes im Messbuch
c) Hymnus der Gebetszeit
d) Psalmodie
e) Kurzlesung aus der Heiligen Schrift
f) Versikel mit seiner Antwort
oder Responsorium breve: „In deine Hände…“
g) Gegebenenfalls das Canticum des Simeon mit seiner Antiphon
h) Abschluss der Gebetszeit:
Schema 1: Den ganzen Psalter auf eine Woche verteilt
Schema 2: Den Psalter auf zwei Wochen verteilt in numerischer Reihenfolge
Schema 3: Den Psalter auf zwei Wochen verteilt, nicht in numerischer Reihenfolge
Schema 4: Die Psalmenverteilung des Römischen monastischen Stundengebetes, auf zwei Wochen verteilt
Beachte: Die Möglichkeit bleibt offen, rechtmäßig einer anderen Aufteilung zu folgen.
Beachte für den Gebrauch (Acta Curiae Generalis Ordinis Cisterciensis. Commentarium officiale, nova series, Nr. 23 vom 30. November 1974):
Zum Schema 1 gehören
Zum Schema 2 gehören
Zum Schema 3 gehören
Zum Schema 4 gehört
(Vgl. AES 93 – 99)
1. Wenn die Umstände es in Sonderfällen erfordern, kann man im Chor oder in Gemeinschaft eine Gebetszeit nach den folgenden Regeln mit der Messe verbinden. Messe und Gebetszeit müssen demselben Offizium angehören. Auch darf daraus kein seelsorglicher Schaden entstehen. Besonders wichtig ist das an Sonntagen.
2. Wenn die Laudes, im Chor oder in Gemeinschaft gefeiert, der Messe unmittelbar vorangehen, kann man mit dem Eröffnungsvers und dem Hymnus der Laudes beginnen - so eher an Wochentagen - oder mit dem Gesang des Eröffnungsverses der Messe und dem Einzug und Gruß des Zelebranten - so eher an Festtagen. Bei beiden Möglichkeiten entfallen die übrigen Elemente des Eröffnungsritus.
Dann folgt die Psalmodie der Laudes in gewohnter Weise bis zur Kurzlesung ausschließlich. Nach der Psalmodie entfällt das Allgemeine Schuldbekenntnis der Messe; gegebenenfalls auch das Kyrie. Dann folgt je nach den Rubriken das Gloria, und der Zelebrant trägt das Tagesgebet der Messe vor. Dann folgt der Wortgottesdienst in gewohnter Weise.
Die Fürbitten hält man an der Stelle und nach der
Form, die in der
Messe üblich sind. In einer Messe am Morgen eines Wochentages können aber auch
anstelle des Fürbittenformulars vom Tag die Bitten der Laudes verwendet werden.
Nach der Austeilung der Kommunion und dem
Kommuniongesang
wird das Benediktus mit seiner Antiphon aus den Laudes gesungen. Das
Schlussgebet und alles Weitere sind wie sonst in der Messe.
3. Wenn die öffentlich gefeierte Prim, Terz, Sext oder Non (je nach Tagesstunde) der Messe unmittelbar vorangeht, kann man - so eher an Wochentagen - mit dem Eröffnungsvers und dem Hymnus der Gebetszeit beginnen oder mit dem Gesang des Eröffnungsverses der Messe und dem Einzug und Gruß des Zelebranten – so eher an Festtagen. Bei beiden Möglichkeiten entfallen die übrigen Elemente des Eröffnungsritus.
Dann folgt die Psalmodie der Gebetszeit in gewohnter Weise bis zur Kurzlesung ausschließlich. Nach der Psalmodie entfällt das Allgemeine Schuldbekenntnis, gegebenenfalls auch das Kyrie. Dann folgt je nach den Rubriken das Gloria, und der Zelebrant trägt das Tagesgebet der Messe vor.
4.
Die Vesper, die der Messe unmittelbar vorangeht, wird auf dieselbe Weise wie
die Laudes mit ihr verbunden. Die Erste Vesper eines Hochfestes, eines Sonntags
oder eines Herrenfestes, das auf einen Sonntag fällt, kann aber erst gefeiert
werden, nachdem die
Messe des vorangehenden Tages bzw. des Samstags gehalten ist.
5. Wenn die Kleine Gebetszeit (Prim, Terz, Sext oder Non) oder die Vesper auf die Messe folgt, wird die Messe in gewohnter Weise bis einschließlich des Schlussgebetes gefeiert.
Nach dem Schlussgebet beginnt unmittelbar die Psalmodie der Gebetszeit. Bei der Prim, Terz, Sext und Non entfällt die Kurzlesung; es folgen die Oration und danach die Entlassung wie in der Messe. Bei der Vesper entfällt nach der Psalmodie die Kurzlesung; es folgt unmittelbar das Magnifikat mit seiner Antiphon. Fürbitten und Vaterunser entfallen. Die Feier schließt mit der Oration und dem Segen über das Volk.
6.
Mit Ausnahme der Heiligen Nacht ist eine Verbindung von Messe und Vigilien in
der Regel ausgeschlossen, denn die Messe hat ihren eigenen Lesezyklus, der von
dem der Vigilien zu unterscheiden ist. Wenn in einem einzelnen Fall trotzdem
die beiden Feiern
miteinander verbunden werden, so beginnt gleich nach der zweiten Lesung der
Vigilien und ihrem Responsorium die Messe mit dem Gloria, falls es vorgesehen
ist, oder mit dem Tagesgebet.
7. Werden die Vigilien unmittelbar vor einer anderen Gebetszeit gehalten, so kann deren Hymnus die Vigilien eröffnen. Am Ende der Vigilien entfallen dann das Kyrie der zweiten Nokturn, die Oration und der Schluss; bei der anschließenden Gebetszeit entfällt der Eröffnungsversikel samt dem „Ehre sei dem Vater" und dem Hymnus.
8. Werden zwei Kleine Horen miteinander verbunden, so beginnt die Feier mit dem Eröffnungsvers und dem Hymnus, der zur jeweiligen Tagesstunde passt. Dann folgen die Psalmodie der ersten Hore, die Kurzlesung mit dem Versikel und seiner Antwort, dann die Psalmodie der folgenden Hore, die Kurzlesung mit dem Versikel und seiner Antwort und der gewohnte Horenschluss.
[1] Prot. 6390/74 vom 4, Juni 1974: Kraft der vom Obersten Hirten gewährten Vollmacht stimmt die Kongregation für die Ordensleute und die Säkularinstitute nach Prüfung der Darlegungen dem Ansuchen zu, allerdings mit der Vorschrift, dass eine ausgelassene Kleine Hore privat gebetet wird. Die übrigen Bestimmungen sind einzuhalten.
[2] Prot. 2181/74 vom 27 November 1974.